„Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes stimmt zwar, aber der Entwurf der CDU greift zu kurz und ist in der vorgelegten Form wegen der darin vorgesehenen Rückwirkung rechtlich bedenklich. Statt den Ausnahmenkatalog für Aussageverweigerungsrechte zu erweitern, spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, den Betroffenenstatus vollständig aus dem Untersuchungsausschussgesetz zu streichen. Die Beratungen im Rechtsausschuss werden zeigen, ob sich die Fraktionen in diesem Sinne auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen können“, so Clemens Hoch, Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss Nürburgring GmbH, in einer ersten Stellungnahme.
.
Veroeffentlicht am_Datum 29.04.2010